NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits-stärkungsgesetz 

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Die Network and Information Security Directive 2 (NIS-2) ist eine wichtige europäische Richtlinie, die darauf abzielt, die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Am 27. Dezember 2022 wurde die NlS-2-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 16. Januar 2023 in Kraft und regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen.

 

 

Ziel der NIS-2 Richtlinie

 

Das Hauptziel von NIS-2 besteht darin, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung in verschiedenen Wirtschaftssektoren.

Die Richtlinie betrifft eine breite Palette von Organisationen, darunter Betreiber wesentlicher Dienste wie Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Gesundheitseinrichtungen, sowie Anbieter digitaler Dienste wie Online-Marktplätze und Cloud-Computing-Dienste.

 

Zu den zentralen Elementen von NIS-2 gehören die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Strategien zur Cybersicherheit zu entwickeln, die Festlegung von Sicherheitsanforderungen für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste sowie die Einrichtung von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) zur Koordinierung der Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle.

 

Zudem enthält sie strengere Anforderungen für verschiedene Sektoren. Unternehmen und Organisationen müssen sich unter anderem mit den Themen Cyber-Risikomanagement, Kontrolle und Überwachung sowie Umgang mit Zwischenfällen und Geschäftskontinuität auseinandersetzen.

 

 

Nationale Umsetzung

 

Es ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Umsetzungsfristen je nach Mitgliedsstaat variieren können, da die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Daher ist es ratsam, die spezifischen Regelungen in dem betreffenden Land zu überprüfen.

 

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die NIS-2 Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wurde bereits im Juli 2023 ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung unter dem Namen NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2UmsuCG) vorgestellt.

 

Nationale Umsetzung

 

Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cyber- und Informationssicherheit in der gesamten EU zu stärken und einheitliche Standards zu etablieren. Unternehmen und Institutionen sollten sich jetzt auf die Umsetzung dieser neuen Anforderungen vorbereiten, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ihre Systeme ausreichend geschützt sind.

 

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